Fortbildung im Strahlenschutz gemäss Anforderungen Artikel 3 der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung des EDI vom 26.4.2017.
Artikel 3 der «Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)» regelt die Fortbildungslehrgänge, die auch in der zahnmedizinischen Praxis relevant sind.
Für das gesamte Praxispersonal (inkl. ZAZ), welches intraorale und extraorale Röntgen anfertigt (ausser DVT) ist eine Fortbildung von 4×45 Minuten pro 5 Jahre vorgeschrieben.
Um Sie und Ihre Mitarbeiter auf dem aktuellsten Stand zu halten, bieten wir Fortbildungslehrgänge in Ihrer Region für das gesamte Praxisteam an.
SSO Mitglied
100 CHF
Nichtmitglied
150 CHF